Universitätsschriften
Antje Schulz
Die Rechtsposition
des
§ 17 TSchG
broschierte Ausgabe, 38 Seiten
ISBN 978-3-941226-47-0
10,00 €
ZUM INHALT
Die Unsicherheit darüber, wie sich der Mensch zum Tier zu verhalten bzw. mit ihm umzugehen hat und welche Motivation dieser Behandlung zugrunde liegt, schlägt sich nicht nur in zahlreichen kontrovers geführten Gesellschaftsdebatten nieder wie beispielsweise den Diskussionen um das Schächten, wissenschaftliche Tierversuche, Massentierhaltung und das Schreddern männlicher Eintagsküken. Auch in der deutschen Rechtswissenschaft scheint diese Frage noch nicht hinreichend geklärt zu sein. Ein Beispiel dafür ist § 17 TSchG, der die grundlose Tierquälerei und Tiertötung unter Strafe stellt. Das Gesetz spricht sich hier deutlich für den Schutz von Tieren aus. Unklar und in der Literatur umstritten ist jedoch der dahinterliegende Grund, der zumeist mit dem Begriff des Rechtsguts hinterlegt wird. Dabei können Individualrechtgüter aber auch Allgemeinrechtsgüter für § 17 TSchG einschlägig sein. Bei der Betrachtung der Individualrechtsgüter muss aufgrund des ungewöhnlichen Schutzobjekts, nämlich des Tieres, neben der Eruierung eines konkreten Rechtsguts auch hinterfragt werden, um wessen Rechtsgut es sich handelt. Hierbei sind auch die Tiere selbst als Träger in Betracht zu ziehen. Eine Abgrenzung zu verwandten Strafnormen und eine kritische Hinterfragung bereits gefunden geglaubter Rechtsgüter ebnen sodann Antje Schulz den Weg zu einer eigenen pragmatischen, rechtspositivistischen Antwort, welche jedoch eine weitere Frage provoziert, nämlich die nach der Verfassungsmäßigkeit des § 17 TSchG.